Regresse
Bei einem Regress wird ein Arzt von einer gesetzlichen Krankenkasse in Haftung genommen. Bei einem Medikamentenregress bedeutet dies, dass die gesetzliche Krankenkasse die Richtigkeit der ärztlichen Verordnung anzweifelt und der Arzt die Kosten des Medikamentes aus eigener Tasche bezahlen muss. Dieser Betrag wird vom ärztlichen Honorar abgezogen.
Um die Relation besser zu verstehen folgende Vorbemerkung:
Ich erhalte im Schnitt pro gesetzlich versichertem Patienten 44 Euro/Quartal
abzüglich ca. 50% Unkosten (Personal, Strom, Gas, EDV usw.) bleiben 22 Euro/Quartal
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abzüglich 42% Eiunkommenssteuer bleiben 12.76 Euro/Quartal
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Honorar pro Patient pro Monat 4,25 Euro/Monat
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Regresse gegen die Praxis Dr. Stefan Helbig:​
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​Viactiv Krankenkasse Medikamentenregress 28.04.2025 260,65 Euro
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​Die KV Rheinland-Pfalz hat die TOP Ten Krankenkassen für Prüfanträge veröffentlicht:
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Die TOP Ten Krankenkassen für Prüfanträge in Rheinland-Pfalz gibt es hier.
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