Regresse
Bei einem Regress wird ein Arzt von einer gesetzlichen Krankenkasse in Haftung genommen. Bei einem Medikamentenregress bedeutet dies, dass die gesetzliche Krankenkasse die Richtigkeit der ärztlichen Verordnung anzweifelt und der Arzt die Kosten des Medikamentes aus eigener Tasche bezahlen muss. Dieser Betrag wird vom ärztlichen Honorar abgezogen.
Um die Relation besser zu verstehen folgende Vorbemerkung:
Ich erhalte im Schnitt pro gesetzlich versichertem Patienten 44 Euro/Quartal
abzüglich ca. 50% Unkosten (Personal, Strom, Gas, EDV usw.) bleiben 22 Euro/Quartal
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abzüglich 42% Eiunkommenssteuer bleiben 12.76 Euro/Quartal
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Honorar pro Patient pro Monat 4,25 Euro/Monat
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​Viactiv Krankenkasse Medikamentenregress 28.04.2025 260,65 Euro
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